- EU-Richtlinie 2023/970 verpflichtet alle Mitgliedstaaten zur Umsetzung der Gehaltstransparenz bis 7. Juni 2026 — Arbeitgeber müssen Gehaltsspannen in Stellenanzeigen angeben
- 5 Länder (Frankreich, Spanien, Portugal, Schweden, Irland) haben bereits aktive Transparenzgesetze; 9 arbeiten an der Umsetzung; Polen hat noch nicht begonnen
- Arbeitnehmer erhalten das Recht auf geschlechtsspezifische Gehaltsdaten; Unternehmen mit unerklärlichen Lücken über 5% müssen gemeinsame Bewertungen durchführen
Was verlangt die Richtlinie?
Die Richtlinie etabliert drei Säulen. Erstens, Transparenz vor der Einstellung: Arbeitgeber müssen Gehaltsspannen angeben und dürfen nicht nach der Gehaltshistorie fragen. Zweitens, Transparenz während des Arbeitsverhältnisses: Arbeitnehmer können geschlechtsspezifische Durchschnittsgehälter anfordern. Unternehmen ab 100 Mitarbeitern müssen regelmäßig berichten. Drittens, Durchsetzung: Mitgliedstaaten müssen Durchsetzungsbehörden schaffen.
Wichtige Fristen
Die Richtlinie wurde am 10. Mai 2023 angenommen. Mitgliedstaaten haben bis 7. Juni 2026 Zeit. Pay-Gap-Berichte ab 2027 für 250+ Mitarbeiter, 2028 für 150+, 2031 für 100+.
Ihre Rechte
Als Arbeitssuchender haben Sie das Recht, die Gehaltsspanne vor dem ersten Gespräch zu erfahren. Man darf Sie nicht nach Ihrer Gehaltshistorie fragen. Als Arbeitnehmer können Sie schriftliche Informationen über Ihr Gehalt und den geschlechtsspezifischen Durchschnitt anfordern.
Pflichten der Arbeitgeber
Arbeitgeber müssen Gehaltsspannen angeben, keine Gehaltshistorie erfragen, Informationen auf Anfrage bereitstellen und geschlechtsneutrale Gehaltsstrukturen sicherstellen. Unternehmen ab 250 Mitarbeitern berichten ab 2027 jährlich.
Umsetzungsstatus nach Land
Klicken Sie auf ein Land für detaillierte Transparenzregeln, Gender-Pay-Gap-Daten, Pflichten und Fristen.
Häufig gestellte Fragen
Wann tritt die EU-Gehaltstransparenzrichtlinie in Kraft?
Die Richtlinie wurde im Mai 2023 verabschiedet. Alle Mitgliedstaaten müssen sie bis 7. Juni 2026 umsetzen. Frankreich, Spanien, Portugal, Schweden und Irland haben bereits aktive Gesetze.
Müssen Arbeitgeber Gehaltsspannen in Stellenanzeigen angeben?
Ja. Arbeitgeber müssen die Gehaltsspanne in der Anzeige oder vor dem ersten Gespräch angeben. Sie dürfen nicht nach der Gehaltshistorie fragen.
Was passiert bei Nichtkonformität?
Jeder Mitgliedstaat muss wirksame Sanktionen festlegen. In Deutschland bis zu 500.000 €, in Frankreich bis 1% der Lohnsumme, in Spanien bis 225.000 €.
Welche Länder haben bereits Transparenzgesetze?
Fünf Länder haben aktive Rahmenwerke: Frankreich (Index égalité seit 2019), Spanien (Gehaltsaudits), Portugal (Gesetz 60/2018), Schweden (jährliche Erhebungen seit 2009) und Irland (Gender Pay Gap Act 2021).
Gilt die Richtlinie für die Schweiz?
Nein. Die Schweiz ist kein EU-Mitglied. Unternehmen mit 100+ Mitarbeitern müssen jedoch Lohngleichheitsanalysen gemäß dem Gleichstellungsgesetz durchführen.